Das Thema "Rufnummern-Portierung" ist ein durchaus "spezielles". Schon kleinste Fehler beim Ausfüllen der Dokumente/Vertrages des Anbieters führen zu Ablehnungen und Verzögerungen. Deshalb ist die korrekte Beantragung einer Rufnummernübernahme von größter Bedeutung. Nachfolgend erfahren Sie, welche Dokumente wann nötig sind und wie diese richtig ausgefüllt werden. Wenn man sich daran hält, sollte einer erfolgreichen Vorabstimmung nichts mehr im Wege stehen.
Der Portierungsprozess (Rufnummernübernahme/Rufnummernmitnahme) ist eine vom Gesetzgeber definierte Prozessfolge, die sämtliche Vorgänge einer Übertragung bzw. Wechsels von Rufnummern und/oder technischen Ressourcen zwischen Endkundenvertragspartnern regelt. Um Probleme bei der Portierung (also z.B. Rufnummernmitnahme) beim Anbieter zu vermeiden, ist es wichtig, alle dafür nötigen Dokumente und Verträge korrekt auszufüllen und vertragsrelevanten Aspekte zu kennen. In dieser Anleitung finden Sie alle Details und Informationen, die für die erfolgreiche Beantragung einer Rufnummernportierung erforderlich sind.
Im Rahmen eines Portierungsprozesses/Wechsel von Rufnummern (auch Mobilfunk & Handy) werden vom Anbieter immer wieder Kürzel verwendet (u.a. auf den Formularen, Dokumenten und Verträgen). Die wichtigsten Abkürzungen:
Der Portierungsprozess (Rufnummernübernahme/Rufnummernmitnahme) ist eine vom Gesetzgeber definierte Prozessfolge, die sämtliche Vorgänge einer Übertragung von Rufnummern und/oder technischen Ressourcen zwischen Endkundenvertragspartnern regelt.
Die Abfolge der Prozessschritte ist immer gleich. Für Anfragen und Rückantworten, inklusive möglicher Zustimmungs- und Ablehnungsgründe, wurden vom Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Insbesondere die Bearbeitungsfristen sind genau definiert und für alle Marktteilnehmer identisch.
Die Deutsche Telefon Standard setzt die vorgegebenen Parameter zuverlässig um und leistet so ihren Beitrag für einen reibungslosen Ablauf. Bei Fristverletzungen anderer Marktteilnehmer leitet die Deutsche Telefon Standard die dafür vorgesehenen Eskalationsschritte ein. Durch ein hohes Maß an Standardisierung in den Abstimmungsprozessen wird aber versucht, die Häufigkeit von Eskalationsfällen zu minimieren.
Der Abstimmungsprozess kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen:
Die Deutsche Telefon Standard prozessiert Portierungen (z.B Rufnummernmitnahme) bereits mit mehreren Anbietern via Schnittstelle. In einigen Wochen bzw. Monaten wird zu allen relevanten Marktteilnehmern eine Schnittstelle aufgebaut sein, um den Portierungsprozess weiter zu vereinfachen und unnötige Verzögerungen (z.B. durch schlecht lesbare Faxe) zu vermeiden.
Durch die genauen Definitionen wird ein Rahmen geschaffen, der allen Marktteilnehmern eine einheitliche Bearbeitung eines Wechsels ermöglichen soll. Sie als Partner können hierzu einen wertvollen Beitrag leisten: Füllen Sie bitte die Portierungsformulare immer mit größter Sorgfalt aus.
Nutzen Sie daher die Informationen aus diesem Dokument und nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung. Die Zufriedenheit Ihrer Kunden und der geringere Aufwand im weiteren Portierungsprozess wiegen die investierte Zeit mehr als auf.
Sollten Sie bei Neu-Vertrag bzw. Wechsel Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Auftragsbearbeitung der Deutschen Telefon Standard gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Dieser Geschäftsvorfall /Neu-Vertrag stellt den Regelauftrag dar. Über diesen Prozess kann auch eine technische Ressource übernommen werden (Übernahme der DSL Leitung). Durch Einschränkungen der großen Anbieter ist dies aktuell nur auf vorherige Anfrage bei der DTS möglich und auch nur für ADSL und SDSL Leitungen.
Dieser Geschäftsvorfall kann genutzt werden
Hinweis: Die Übernahme einer technischen Ressource ist durch Beschränkungen der großen Netzbetreiber nur in manchen Fällen möglich. Dies muss im Vorfeld mit der Auftrags- bearbeitung der Deutschen Telefon Standard besprochen werden. Für übernommene DSL Leitungen können bei der DTS nur ADSL oder SDSL Leitungen bestellt werden.
Dieser Geschäftsvorfall
Hinweis: Kann bei vielen Anbietern nicht genutzt werden, um eine DUWA aus einem Anschluss zu portieren!
1) Aufnehmender Endkundenvertragspartner (EKPauf.) = Deutsche Telefon Standard;
2) Abgebender Endkundenvertragspartner (EKPabg.) = Name des aktuellen Anbieters;
3) Immer anzukreuzen, wenn der bisherige Vertrag gleichzeitig gekündigt werden soll;
Hinweis: Auch wenn bereits eine Kündigung beim Voranbieter ausgesprochen und bestätigt wurde (unabhängig ob Eigenkündigung oder Kündigung durch Voranbieter), muss das Kreuz gesetzt werden (ansonsten wird die bestätigte Kündigung aufgehoben). Bei Anlagenanschlüssen (DUWAs) von der Telekom muss immer das Kreuz gesetzt werden.
4) Immer ankreuzen, wenn eine Rufnummer portiert werden soll (bei den Geschäftsvorfällen 5.1 und 5.3);
5) Name des Anschlussinhabers / Firmenname;
Hinweis: Bei „Name“ muss auf alle Details geachtet werden:
Groß- und Kleinschreibung
Leerzeichen
Worttrennung
Aufteilung auf 1te und 2te Zeile (es können max. 30 Zeichen in einer Zeile stehen)
1ste Zeile ist Nummer 5 und 2te Zeile ist Nummer 6.
6) Vorname des Anschlussinhabers bzw. 2te Zeile bei Firmennamen mit mehr als 30 Zeichen;
Wichtig für die Punkte 7) bis 10): Hier bitte die tatsächliche Anschlussadresse eintragen (nicht die Rechnungsadresse):
7) Straße;
8) Hausnummer;
9) Postleitzahl (muss zur Ort-Vorwahl passen);
10) Stadt;
11) Ankreuzen bei MSNs, wenn sämtliche MSNs portiert werden sollen;
Hinweis: Es wird empfohlen, immer alle MSN einzutragen die auch portiert werden sollen. Verlassen Sie sich nicht auf die abgebenden EKPs, dass sie alle MSN zur DTS portieren.
12) Vorwahl muss immer ausgefüllt sein;
Hinweis: Vorwahl und PLZ der Anschlussadresse müssen zusammenpassen.
13) Hier müssen alle MSNs eingetragen sein, die portiert werden sollen. Es können max. 10 MSNs einem Anschluss zugeordnet sein;
Hinweis: Alle genannten MSNs müssen dem Anschluss zugeordnet sein; Wenn der Kunde mehrere Anschlüsse hat, dann mehrere Portierungsformulare ausfüllen.
14) Stammnummer des Anlagenanschlusses;
15) Abfragestelle ist i.d.R. immer eine einstellige Zahl und immer die erste Zahl vom Block-Beginn (z.B.: Bei einem Rufnummerblock 60-99 ist die Abfragestelle die 6);
16) Block-Beginn;
17) Block-Ende;
18) Ort und aktuelles Datum;
19) Unterschrift des Anschlussinhabers (wenn es mehrere Anschlussinhaber gibt, müssen alle Anschlussinhaber unterschreiben) und Firmenstempel muss gesetzt werden;
20) Ist NUR auszufüllen, wenn der Anschluss bereits gekündigt wurde und eine Kündigungs- bestätigung schriftlich vorliegt. Dann tragen Sie hier bitte das bestätigte Kündigungsdatum und reichen die Kündigungsbestätigung bei der DTS mit ein.
Formular mit Portierung und Kündigung für MSNs:
Formular mit Portierung und Kündigung für DUWAs:
Formular Kündigung mit Übernahme der technischen Ressource (Angabe MSN):
Formular Kündigung mit Übernahme der technischen Ressource (Angabe DUWA):
Formular reine/nachträgliche Portierung der Rufnummer OHNE Kündigung für MSNs:
Formular reine/nachträgliche Portierung/Rufnummernmitnahme der Rufnummer OHNE Kündigung für DUWAs:
Beispiel:
Heute ist der 01.03 und das Portierungsdatum ist der 01.09. Die Portierung soll auf den 01.07. vorgezogen werden.
Vorgehensweise:
Der Kunde klärt mit dem EKPabg. die vorzeitige Portierung. Der EKPabg. schickt daraufhin eine Storno-Änderung an den EKPauf. und nennt das neue Portierungsdatum. EKPauf. bestätigt die Stornierung und fragt zum neuen Datum an. EKPabg. bestätigt das neue Portierungsdatum.
Beispiel:
Heute ist der 01.03 und das Portierungsdatum ist der 01.09. Die Portierung soll auf den 01.11. verschoben werden.
Vorgehensweise:
Der EKPauf. schickt dem EKPabg. eine Terminverschiebung mit dem neuen Wunschdatum. Sofern der EKPabg. einverstanden ist, schickt der EKPabg. dem EKPauf. die positive Zustimmung.
Eine Storno-Änderung wird benötigt, um Änderungen einzureichen und die ursprüngliche Wahrung der Frist zu erhalten.
Eine Storno-Aufhebung wird benötigt, um eine Portierung aufzuheben.
Sie haben eine Portierung eingereicht und diese positiv bestätigt bekommen, jedoch ist das genannte Datum aus Sicht des Kunden zu spät (z.B. abweichend von dem möglichen Portierungsdatum auf der Rechnung).
Bitte reichen Sie der DTS schriftlich einen Nachweis ein (als Antwort auf die Bestätigungsmail).
Die DTS reklamiert dann beim Voranbieter das Datum. Bitte beachten Sie, dass es häufig nachvollziehbare Gründe gibt und die bestätigen Daten in der Regel korrekt sind.
Wenn Sie zusätzliche Unterstützung bei Rufnummernmitnahme, Mitnahme, Tarifen, Vertragsende brauchen, bitten wir Sie, ein Ticket über das Online-Ticket-Portal service.dt-standard.de zu eröffnen. Zu diesem Ticket-Portal gelangen Sie auch über die Internetseite www.dt-standard.de. Gerne setzen wir uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Hinweis: Für das "Aufgeben" eines Online-Tickets (Support-Anfrage) benötigen Sie immer auch die Kundennummer. Diese gewährleistet eine korrekte Zuordnung Ihres Anliegens. Sie finden die Kundennummer u.a. auf der Rechnung. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns für Ihre Mithilfe.
Ihr Service-Team der Deutsche Telefon Standard
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